Vorsorge ist besser…
…als Nachsorge.
Umfassende Arbeitsmedizinische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG)
Beratung und Unterstützung
- bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- bei der Beurteilung von körperlichen und psychischen Belastungen im Betrieb
- bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitern (Stufenweise Wiedereingliederung, Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM)
- bei der ergonomischen Gestaltung und Planung von Arbeitsplätzen und -verfahren
Unterweisungen und Schulungen
zu allen Themen, die die Gesundheit am Arbeitsplatz betreffen, z.B.
- Infektionsschutz
- Arbeitsschutz
- Hautschutz
- Impfschutz
- Lärmschutz
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Ergonomie
- Alkohol und Drogen
Über das ASiG hinaus bieten wir folgende Fortbildungen und Unterweisungen an: Herz-Lungen-Wiederbelebung, weitere notfallmedizinische Themen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Gemäß ArbMedVV
Untersuchungen und Beratungen
- nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- nach der Gesundheitsschutz-Bergverordnung (GesBergV)
- nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
- nach der Fahrerlaubnisverordnung (FEV)
- nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- nach der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung (StrlSch und RöV)
- Offshore-Untersuchungen (Offshore Medical Certificate) gemäß AWMF-Leitlinie und OGUK. Diese Untersuchung darf nur von lizensierten Arbeitsmedizinern bescheinigt werden! Die Bescheinigung des OGUK-Arztes ist auch in Norwegen (OLF) und den Niederlanden (NOGEPA) anerkannt (Hardanger-Abkommen).
Reisemedizin
- Reisemedizinische Beratung
- Beratung vor Auslandsaufenthalten einschließlich Reiseimpfungen (DTG)
- Gelbfieber- Impfstelle
Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebliche Gesundheitsförderung
- Unterstützung bei der Entwicklung und Etablierung von Maßnahmen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement bzw. zur Betrieblichen Gesundheitsförderung
Sehr gerne informieren wir Sie persönlich über unser Serviceangebot für die arbeitsmedizinische Betreuung.
Sie erreichen uns unter: (05921) 7801-36 oder per Kontaktformular.
Selbstverständlich unterliegen unsere Arbeitsmediziner der Ärztlichen Schweigepflicht. Die genauen Normen und Bestimmungen können Sie dem folgenden Download entnehmen: